Allgemeinen Mietbedingungen zur Vermietung beweglicher Sachen

 

 

I. Geltungsbereich

Verträge von Leihexpress, vertreten durch Alexander Alekseev (nachfolgend Vermieter) werden nur unter den nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) vereinbart, soweit nicht im Einzelnen etwas anderes vereinbart wird. Gegenbestätigungen des Mieters unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Allgemeine Vertragsbedingungen des Mieters werden nur Vertragsgegenstand, soweit sie vom Vermieter ausdrücklich anerkannt wurden.

 

 

 

II. Zustandekommen des Vertrages 

Die angebotenen Produkte des Vermieters im Internet stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung. Die Angebote sind unverbindlich, Irrtümer sind vorbehalten. Über das Bestellformular auf der Webseite des Partners vom Vermieter (Plattform wyby.ch) kann der Mieter ein verbindliches Kaufangebot abgeben.

 

Es gilt der jeweilige Mietzins des Vermieters, der auf Anfrage oder durch Angebot bzw. Prospekt mitgeteilt wird. Der Mietzins wird für jeden angefangenen Tag der Überlassung der Mietsache mit einer vollen Tagesmiete berechnet. Die Tagesmiete kann unterschiedlich hoch ausfallen. Sie hängt von der Mietdauer ab und kann stets dem Prospekt entnommen werden. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen.

 

Verträge kommen nur durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Erfüllung seitens des Vermieters mit dem Inhalt dieser AGB zustande. Der Mieter ist an seinen erteilten Auftrag für die Dauer von zwei Wochen ab Abgabe des Auftrages gebunden. Nach schriftlicher Auftragsbestätigung des Vermieters gelten die Regelungen dieser AGB, die der Mieter zu Kenntnis genommen hat.

 

1. Abholung

Hat der Mieter im Auftrag einen Abholtermin angegeben, so wird dieser erst durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters verbindlich. Die Miete ist für die gesamte Mietzeit unverzüglich im Voraus per PayPal zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Der Mieter ist bei vereinbarter Abholung verpflichtet, die Mietsache auf eigene Kosten beim Vermieter abzuholen.

 

2. Lieferung

Hat der Mieter im Auftrag einen Liefertermin angegeben, so wird dieser erst durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters verbindlich. Die Miete ist für die gesamte Mietzeit unverzüglich im Voraus per PayPal zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei vereinbarter Lieferung erfolgt die Lieferung an die vom Mieter im Auftrag angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wird.

 

3. Lieferung mit Installation

Hat der Mieter im Auftrag angegeben, er wünsche die Lieferung der Mietsache mit Installation, gilt II. 2. dieser AGB entsprechend. Die Installation erfolgt durch den Vermieter bei Lieferung.

 

 

 

III. Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache

Der Mieter ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis vorzulegen und eine Empfangsbestätigung zu unterschreiben. Der Mieter erhält die Mietsache(n) in ordentlichem und funktionierendem Zustand. Er ist verpflichtet, die Mietsache schnellstmöglich nach Erhalt durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Stellt der Mieter dabei Mängel fest, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen. Das gilt nicht, wenn Lieferung mit Installation (II. 3. dieser AGB) vereinbart ist.

Unterlässt der Mieter die sofortige Benachrichtigung, so sind Ansprüche des Mieters auf Minderung, Rücktritt, Wandlung oder Schadensersatz ausgeschlossen.

 

Hat der Vermieter die Mängel zu vertreten, so ist der Vermieter verpflichtet und berechtigt, vertragswesentliche Mängel jederzeit zu beseitigen oder beseitigen zu lassen und die hierbei entstehenden Kosten zu tragen. Während der Mängelbeseitigung ist der Mieter von der Zahlung des Mietzinses befreit. Sofern dem Vermieter die Beseitigung des Mangels nicht gelingt, kann der Mieter Herabsetzung des Mietzinses oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

 

 

 

IV. Mietdauer

Das Mietverhältnis beginnt an dem Tag und zu der Uhrzeit, an dem die Mietsache beim Vermieter abgeholt wird bzw. der Vermieter die Mietsache liefert, spätestens jedoch zur vertraglich vereinbarten reservierten Uhrzeit. Das Mietverhältnis endet mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer (VI. Abs. 1 S. 2 dieser AGB). Die Rückgabe der Mietsache durch den Mieter kann nur während der Geschäftszeiten des Vermieters an die angegebene Adresse erfolgen. Bei der Rückgabe erhält der Mieter eine Rückgabebestätigung.

 

Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht die Mietsache zum vereinbarten Abholtermin nicht für die Abholung durch den Vermieter bereit, ist je angefangenem Tag eine volle Tagesmiete (Preis für 24 Stunden Miete) an den Vermieter zu zahlen. Des Weiteren hat der Mieter jeden Schaden zu ersetzen, der dadurch dem Vermieter entsteht.

Verlängerungen der Mietdauer sind in jedem Fall mit dem Vermieter abzusprechen und bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen. Ergänzend gilt § 546a BGB mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens vorbehalten bleibt.

 

 

 

V. Aufrechnungsverbot

Ein Aufrechnungsrecht des Mieters besteht nicht bei bestrittenen sowie nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.

 

 

 

VI. Widerrufsrecht

1. Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage und beginnt mit Zugang der Auftragsbestätigung und dem daraus resultierenden Erhalt dieser Belehrung. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den Vermieter mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Dieser Widerruf ist zu richten an: Alexander Alekseev, Jakob Welder-Weg 30, 55128 Mainz, Email kontakt@leihexpress.de. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

2. Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben.

Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der Produkte, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Mieter einem Mietbeginn vor Ende der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt hat. Dies geschieht spätestens bei Übergabe der Mietsache.

 

 

 

VII. Kündigung / Rücktritt

Das Mietverhältnis läuft auf bestimmte Zeit. Die vertragliche Mietdauer läuft vom schriftlich durch den Vermieter bestätigten Abhol- bzw. Liefertermin bis zu dem vom Mieter im Auftrag angegebenen Endtermin. Während der vertraglichen Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

 

Tritt der Mieter vor Beginn der vertraglichen Mietdauer vom Mietvertrag zurück, werden zunächst grundsätzlich keine Gebühren berechnet. Erfolgt der Rücktritt jedoch weniger als fünf Tage vor Beginn der vertraglichen Mietdauer, werden 50 % der Miete, bei weniger als zwei Tagen 80% der Miete gem. der vertraglichen Mietdauer berechnet. Die Regelungen VII. Abs. 2 S. 1 u. 2. dieser AGB gelten nicht, wenn der Mieter nachweist, dass dem Vermieter überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

 

 

VIII. Haftung / Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich zum sorgfältigen und pfleglichem Umgang mit der Mietsache und hat diese gegen Beschädigung oder Diebstahl zu sichern. Der Mieter haftet nicht für Schäden, die im Rahmen des üblichen Verschleißes auftreten. Bei starker Verschmutzung der Mietsache kann der Vermieter dem Mieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 20,00 € in Rechnung stellen.

 

Der Mieter haftet für von ihm zu vertretende Beschädigungen der Mietsache mit den Reparaturkosten. Bei von ihm zu vertretendem Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache haftet der Mieter mit dem Wiederbeschaffungswert. In beiden Fällen ist die Höhe der Zahlung jedoch auf 50% des Neupreises begrenzt. Für die Zeit eines Ausfalls der Mietsache bei notwendiger Wiederbeschaffung oder Reparatur aufgrund vom Mieter zu vertretender Beschädigung, Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die dadurch bedingten Kosten und Umsatzausfälle in Rechnung zu stellen.

 

Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten die Mietsache weiterzuvermieten oder zum Gebrauch zu überlassen, Veränderungen an der Mietsache vorzunehmen, sie zweckentfremdet zu gebrauchen, Rechte aus dem Vertrag abzutreten oder Rechte jedweder Art an der Mietsache einzuräumen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme oder Pfändung Rechte an der Mietsache geltend machen, ist der Mieter verpflichtet, dem Dritten unverzüglich schriftlich die Tatsache des Eigentums des Vermieters mitzuteilen und den Vermieter unverzüglich schriftlich zu informieren.

 

 

 

IX. Haftung des Vermieters

Im Falle eines Mangels wird der Vermieter dem Mieter unverzüglich nach Erhalt der Mängelanzeige nach seiner Wahl eine mangelfreie Ware für die vereinbarte Mietzeit zukommen lassen oder dem Mieter, im Falle der Geltendmachung einer Mietminderung, den Betrag herausgeben, der den bereits gezahlten Mietzins aufgrund der Mietminderung übersteigt. Mängelhaftungsfälle sind unmittelbar mit dem Vermieter abzuwickeln. Verhandlungen mit unabhängigen Vertretern, stellen keine Verhandlungen im Sinne des § 203 I BGB dar.

Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels der Mietsache nach § 536 a Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.

 

Die Schadensersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung sind auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, sofern dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadensersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Neben- pflichten wird ausgeschlossen, sofern dem Vermieter, seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Begrenzung und der Ausschluss der Schadensersatzhaftung des Vermieters gelten nicht bei Schäden an Körper, Gesundheit oder Verlust des Lebens.

 

 

 

X. Sonstige Bestimmungen

1. Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

2. Datenschutz

Der Mieter ist damit einverstanden, dass ihn betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, vom Vermieter und der von ihm genutzten Plattform gespeichert werden.

 

3. Nebenabreden

Mit Ausnahme der ausdrücklich erwähnten ergänzenden Vereinbarungen und Anlagen wurden Nebenabreden nicht getroffen. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

4. Salvatorische Klausel

Die Gültigkeit des Vertrags wird durch die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind vielmehr verpflichtet, die ungültige Bestimmung zu ersetzen, die der weggefallenen Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt.

 

 

XI. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG):

Der Vermieter ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.